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1. Preise
Alle Preise verstehen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer kann auf Wunsch ausgewiesen werden

2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind ohne jeden Abzug direkt an „Showcase“ zu entrichten. Folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
a) Barzahlung /vor/während/ nach der Veranstaltung b) Überweisung an ein von „Showcase“ genanntes Konto.
Die Bereitstellung der Musikdienstleistung ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, 4 Wochen vor der Veranstaltung komplett zu begleichen, ebenso wird der Verleih von Licht- bzw. Tontechnik im voraus beglichen.

3. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist jederzeit schriftlich möglich, jedoch werden Stornogebühren wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 30% der vereinbarten Gage.
Rücktritt bis 21 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage.
Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage.
Ausnahmen:
Sollte es zu einer Verschiebung oder Verlegung auf einen anderen Termin kommen, so werden die Stornokosten gesondert geregelt.
Ein Rücktritt seitens der Firma „Showcase“ ist möglich durch:
-  technisch bedingte Ausfälle
-  andere wichtige Gründe
-  Krankheit
-  Unfall
-  Tod

5. Fremdanlagen
Bei „Showcase“ wird ausschließlich mit Highend Technik wie „Nexo, Camco, Sennheiser etc.“ gearbeitet. Sollte eine Anlage vom Veranstalter gestellt werden, so ist die Firma „Showcase“ nicht für deren technischen Zustand zuständig und übernimmt für eventuelle Ausfälle keinerlei Haftung.

6. Schadenersatz
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Veranstaltung keinem Unbefugten die Benutzung der technischen Anlage zu ermöglichen. Sollte es zu einer Beschädigung oder einem Diebstahl kommen, so werden die entstandenen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Für den Ausfall der Veranstaltung aufgrund technischer oder sonstiger Gründe kann der Auftraggeber keine Forderungen stellen. Sollte es wider Erwarten doch zu einem Ausfall unsererseits kommen, erstatten wir selbstverständlich bereits gezahltes Geld zurück.

7. Gema
Eventuelle Gema-Gebühren hat der Auftraggeber zu tragen.

8 .Musik
Bei der Firma „Showcase“ werden alle Formen der Musikwiedergabe genutzt.

9. Ausfälle
Sollte es zu einem Ausfall der Musikanlage durch Fremdverschulden kommen, so können keine Rechtsansprüche an die Firma „Showcase“ gestellt werden. Eine Rückzahlung oder Abzüge der Gage ist nicht möglich.

10. Obligatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine neue Bestimmung, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

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